Gattung

Panzergürtelschweif

1 Spezies

Der Panzergürtelschweif (Ouroborus cataphractus, Syn.: Cordylus cataphractus) gehört zur Familie der Gürtelschweife (Cordylidae) im südlichen Afrika. Diese Echse verfügt über ein besonderes Verteidigungsverhalten: bei Gefahr packt sie mit ihrem Maul den eigenen Schwanz und bildet so einen gepanzerten Ring. Diese Haltung schützt die gefährdete, weiche Unterseite der Tiere.

Der Panzergürtelschweif ist entlang der Westküste von Südafrika zu finden, vom Oranje im Norden bis an die Piketberg Mountains im Süden und bis weit in das Landesinnere, nach Matjiesfontein im Distrikt Central Karoo.

Der Bestand ist abnehmend, die Art ist durch illegale Fänge für den Heimtierhandel sowie durch Lebensraumzerstörung bedroht. Im Red Data Book of South Africa und in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN ist die Art als nicht gefährdet („Least Concern, LC“) eingestuft. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen listet den Panzergürtelschweif unter Anhang II, die EG-Verordnung 407/2009 und das Bundesnaturschutzgesetz führen ihn unter Anhang B.

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Der Panzergürtelschweif (Ouroborus cataphractus, Syn.: Cordylus cataphractus) gehört zur Familie der Gürtelschweife (Cordylidae) im südlichen Afrika. Diese Echse verfügt über ein besonderes Verteidigungsverhalten: bei Gefahr packt sie mit ihrem Maul den eigenen Schwanz und bildet so einen gepanzerten Ring. Diese Haltung schützt die gefährdete, weiche Unterseite der Tiere.

Der Panzergürtelschweif ist entlang der Westküste von Südafrika zu finden, vom Oranje im Norden bis an die Piketberg Mountains im Süden und bis weit in das Landesinnere, nach Matjiesfontein im Distrikt Central Karoo.

Der Bestand ist abnehmend, die Art ist durch illegale Fänge für den Heimtierhandel sowie durch Lebensraumzerstörung bedroht. Im Red Data Book of South Africa und in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN ist die Art als nicht gefährdet („Least Concern, LC“) eingestuft. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen listet den Panzergürtelschweif unter Anhang II, die EG-Verordnung 407/2009 und das Bundesnaturschutzgesetz führen ihn unter Anhang B.

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