Der Flores-Allfarblori (Trichoglossus weberi) ist eine Art aus der Familie der Eigentlichen Papageien.
In der Zoologie ist ein Nektarfresser ein Tier, das seinen Energie- und Nährstoffbedarf durch eine Ernährung deckt, die hauptsächlich oder ausschli...
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TerrestrischTerrestrische Tiere sind Tiere, die überwiegend oder vollständig an Land leben (z.B. Katzen, Ameisen, Schnecken), im Gegensatz zu aquatischen Tiere...
Als ovipar bezeichnet man Tiere, die Eier legen. Der Oviparie steht die Viviparie gegenüber. Die Vertreter beider Fortpflanzungsformen stellen kein...
Baumbewohnende Fortbewegung ist die Fortbewegung von Tieren in Bäumen. In Lebensräumen, in denen Bäume vorhanden sind, haben sich die Tiere so entw...
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Keine TierwanderungTiere, die keine saisonalen Wanderungen machen und das ganze Jahr über in ihrem heimischen Verbreitungsgebiet bleiben, werden als Keine Tierwanderu...
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beginnt mitBei den meisten Keilschwanzloris überwiegt die Farbe grün, aber von ihnen allen ist der Flores-Allfarblori der grünste. Deshalb wird er auch manchmal Grünlori genannt. Außer dem hell-orangen Schnabel, der rötlich-braunen Iris und ein paar gelben Stellen im Nacken-, Schulter- und Brustbereich, die das Grün heller wirken lassen, ist er grün. An den Schenkeln, im Afterbereich und Schwanzdecken ist dieser Farbton ebenfalls mit etwas Gelb durchzogen. Die Füße sind grau. Der Flores-Allfarblori ist 21,5 cm groß und wiegt zwischen 100 und 115 g.
Der Flores-Allfarblori ist eine endemische Art auf Flores und lebt in den dichten Bergwäldern bis zu einer Höhe von 1400 m. Er liebt besonders die Kasuarinen, deren Pollen und Nektar er bevorzugt.
Die aktuelle taxonomische Einordnung stuft den Flores-Allfarblori auf der Roten Liste gefährdeter Arten als „potentiell gefährdet“ (near threatened) ein. Die Anzahl der adulten Vögel wird auf 10'000 bis 19'999 mit einer sinkenden Tendenz geschätzt.
Die Kontrolle des Handels wird über CITES Anhang II geregelt. Die Ein- und Ausfuhr sowie die Wiederausfuhr erfordert eine Genehmigung oder Bescheinigung des jeweiligen Ausfuhrstaates.