Der Goldstirnsittich (Eupsittula aurea, Syn.: Aratinga aurea) ist eine südamerikanische Papageienart. In einer Aufarbeitung der „Systema Naturæ“ durch Johann Friedrich Gmelin in den Jahren 1788 bis 1793 wird unter anderem der Goldstirnsittich vermutlich erstmals erwähnt. Die Art wurde lange Zeit den Keilschwanzsittichen (Aratinga) zugeordnet. Mittlerweile wird sie aufgrund molekulargenetischer Studien jedoch in die Gattung Eupsittula gestellt.
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beginnt mitDie Körperlänge des Goldstirnsittich beträgt 26 cm. Er ist ein kleiner, grüner Keilschwanzsittich mit schwarzem Schnabel. Stirn und vorderer Oberkopf sind gelb-orangefarben, der Hinterkopf matt blau. Der Augenring ist von Federn bedeckt. Kehle, Wangen und Brust sind blass bräunlich oliv. Die nicht anerkannte, größere Unterart Eupsittula aurea major unterscheidet sich kaum von Eupsittula aurea aurea. Sie ist geringfügig dunkler grün und der gelb-orangefarbe Bereich an Stirn und vorderem Oberkopf ist blasser.
Goldstirnsittiche zeigen keinen Geschlechtsdimorphismus. Jungvögel sind flauer gefärbt, ihr blass grauer Augenring ist nicht von Federn bedeckt.
Das Verbreitungsgebiet des Goldstirnsittichs reicht von Süd-Suriname und vom äußersten Nordosten Brasiliens nach Süden bis in das östliche Bolivien, das südöstliche Peru und in den Nordwesten Argentiniens. Entlang einer geografischen Achse nach Südwesten nimmt die Größe der Art zu. Das Verbreitungsgebiet der möglichen Unterart Eupsittula aurea major ist nicht eindeutig bestimmt, Sichtungen gibt es aus dem nördlichen Paraguay.
Der Goldstirnsittich bevorzugt offene Wälder, Parzellen von Nutzwald, Weideland und Buschland mit niedriger Vegetation bis in Höhen bis 600 m. Er lebt paarweise oder in kleinen Gruppen bis 8 Vögel. Sein Futter sucht er in hohem Gras, in Büschen, in niedrigen Bäumen und in den Kronen von Bäumen am Rand von Grasland. Oft frisst er am Boden.
Die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) stuft den Goldstirnsittich auf Grund des sehr großen Verbreitungsgebietes und des anscheinend stabilen Bestandes als nicht gefährdet (Least Concern, LC) ein. Er ist im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) im Anhang II und in der EG-Verordnung 709/2010 im Anhang B gelistet und besonders geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz (Status::b).