Das Kinabalu-Hörnchen (Callosciurus baluensis) ist eine Hörnchenart aus der Gattung der Echten Schönhörnchen (Callosciurus). Sie kommt im Norden der Insel Borneo vor.
Te
TerrestrischTerrestrische Tiere sind Tiere, die überwiegend oder vollständig an Land leben (z.B. Katzen, Ameisen, Schnecken), im Gegensatz zu aquatischen Tiere...
Viviparie oder Lebendgeburt bezeichnet die Fortpflanzungsweise bei Tieren, deren Frühentwicklung im Muttertier verläuft, ohne dabei von einer Eihül...
Baumbewohnende Fortbewegung ist die Fortbewegung von Tieren in Bäumen. In Lebensräumen, in denen Bäume vorhanden sind, haben sich die Tiere so entw...
K
beginnt mitDas Kinabalu-Hörnchen erreicht eine Kopf-Rumpf-Länge von 23 bis 25 Zentimetern und ein Gewicht von etwa 370 Gramm. Der Schwanz erreicht eine Länge von etwa 24 bis 25 Zentimetern und ist damit etwa ebenso lang wie der Restkörper. Das Rückenfell der Tiere ist schwarzgrau gefärbt. Die Unterseite ist matt dunkelrot mit einer dunklen schwarzen Linie in der Mitte. Die Bauch- und die Rückenseite sind durch kurze, helle Seitenlinien voneinander abgegrenzt. Auf dem Gesicht und den Beinen befinden sich rötliche Einfärbungen im ansonsten grauen Fell.
Das Kinabalu-Hörnchen kommt im Norden der Insel Borneo in den malaiischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak sowie dem Grenzgebiet des indonesischen Teils Kalimantan vor.
Über die Lebensweise des Kinabalu-Hörnchens liegen nur sehr wenige Daten und Beobachtungen vor. Als Lebensraum nutzt es vor allem die Eichen- und Nebelwälder des Hochlandes zwischen 300 und 1800 Metern Höhe. Die Art ist wie alle anderen Arten der Gattung primär baumlebend (arboricol), kommt jedoch selten auch auf den Boden. Sie ernährt sich wahrscheinlich ebenfalls vor allem von Pflanzen, seltener auch von Insekten.
Das Kinabalu-Hörnchen wird von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) aufgrund des vergleichsweise großen Verbreitungsgebietes, seines Vorkommens in Schutzgebieten und aufgrund der wahrscheinlich relativ stabilen Bestände als nicht gefährdet (Least Concern) eingeordnet. Konkrete Risiken für die Bestände sind nicht bekannt.